Deregulierung beim Verkauf von Gewerbegrundstücken

In den letzten Jahren hat die Diskussion um die Deregulierung beim Verkauf von Gewerbegrundstücken an Fahrt aufgenommen. Während viele die Notwendigkeit von Vorschriften zur Förderung von Nachhaltigkeit und Umweltschutz betonen, ist es wichtig, auch die Perspektive der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Insbesondere die Anforderungen an Dach- und Fassadenbegrünung stellen für viele Unternehmen eine erhebliche Hürde dar.

Die Idee, Gewerbeimmobilien mit begrünten Dächern und Fassaden auszustatten, ist zweifellos lobenswert. Solche Maßnahmen tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei, fördern die Biodiversität und können sogar die Energiekosten senken. Doch die Realität sieht oft anders aus. Für viele kleine und mittelständische Unternehmen sind die damit verbundenen Kosten und der administrative Aufwand schlichtweg zu hoch. Die Investitionen in die notwendige Infrastruktur und die laufenden Pflegekosten können für viele Betriebe existenzbedrohend sein.

Auch die Festsetzung im Bebauungsplan, dass z.B. Betriebs- oder Inhaberwohnungen nicht Im Erdgeschoss erstellt werden dürfen, ist eine Überregulierung die nicht logisch ist und daher für die Gewerbetreibenden auch nicht nachvollziehbar.

Eine Deregulierung könnte hier Abhilfe schaffen. Indem wir den bürokratischen Aufwand reduzieren und den Gewerbetreibenden mehr Freiraum bei der Gestaltung ihrer Immobilien geben, können wir nicht nur die wirtschaftliche Belastung verringern, sondern auch Anreize schaffen, um innovative und nachhaltige Lösungen zu finden. Anstatt strenger Vorschriften könnten wir auf freiwillige Programme setzen, die Unternehmen ermutigen, grüne Maßnahmen zu ergreifen, ohne sie dabei zu überfordern.

„Unser Gewerbe ist unser Kapital“. Wir sollten hier nicht blockieren, sondern vielmehr Fördern damit der Standort Greven weiterhin attraktiv bleibt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich die Gewerbetreibenden in anderen Kommunen umsehen.